FAQ
Kann man sich als Familie zum Schnelltest anmelden?
Ja, das können Sie. Minderjährige bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres müssen unter Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten sein. Für Kleinkinder unter fünf Jahren wird von einer Testung abgeraten, da wir in diesem Fall gemäß den Erfahrungswerten unseres medizinischen Fachpersonals keine ordnungsgemäße Probenentnahme gewährleisten können.
Ist der eingesetzte Schnelltest offiziell zugelassen / anerkannt in Deutschland?
Der von uns angebotene Joysbio SARS-CoV-2 Schnelltest ist offiziell anerkannt
Wie sicher ist der eingesetzte Schnelltest?
Der eingesetzte Joysbio SARS-CoV-2 Schnelltest weist eine Sensitivität von 98,72 % und eine Spezifität von 97,32 % auf. Er erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen und kann SARS-CoV-2 mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nachweisen oder ausschließen. Zusätzlich weist der Schnelltest keine Kreuzreaktivitäten auf, sodass kein falsch positives Ergebnis auftritt, ausgelöst durch andere Viren.
Wann soll ich vor Ort sein?
Wir bitten Sie, sich fünf Minuten vor Ihrem gebuchten Termin auf dem Gelände einzufinden. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
Wo muss ich mich melden? Und was muss ich beachten?
Die Anmeldung findet an unserem Empfang statt. Sollte es zu einer erweiterten Wartezeit kommen, ziehen Sie sich in der kalten Jahreszeit entsprechend warme Kleidung an.
Welche Dokumente benötige ich?
Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit.
Kann ich auch ohne Termin einen Schnelltest durchführen lassen?
Sie können auch ohne vorheriger Anmeldung zur Testung kommen. Bei erhöhtem Aufkommen ist eine Wartezeit außerhalb des Gebäudes möglich.
Wie funktioniert der Antigen-Schnelltest?
Es wird zunächst ein Rachenabstrich vorgenommen. Der Schnelltest prüft anschließend das Vorhandensein spezifischer Proteine des SARS-CoV-2 und weist so das Virus direkt nach. Nach 15 bis 20 Minuten Wartezeit liegt das Ergebnis vor.
Was sollte ich vor dem Schnelltest beachten?
Ungefähr eine Stunde VOR Ihrem Testtermin sollten Sie kein Mundwasser benutzt haben oder sich einer Zahnreinigung unterzogen haben. Des Weiteren ist eine Testung unter Alkohol- und Drogeneinfluss ausgeschlossen.
In welcher Form erhalte ich das Testergebnis?
Ca. 20 Minuten nach der Testung erhalten Sie digital per E-Mail ein Dokument über das Testergebnis.
Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Auf dem Weg dorthin müssen Sie durch die strikte Einhaltung der AHA-Regeln für den Schutz von Dritten sorgen (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten, Tragen einer Alltagsmaske). Nutzen Sie zudem die Corona-Warn-App. Bei einem positiven Nachweis handelt es sich um eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheit. Unser beaufsichtigender Facharzt informiert unverzüglich das Gesundheitsamt über Ihren Befund. Das Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sicherzustellen. Bitte bereiten Sie bereits eine Liste der Kontaktpersonen vor, mit denen Sie in den vergangenen Tagen Kontakt hatten. Um ein falsches positives Ergebnis zu 100 % auszuschließen, wird nach einem positiven Schnelltest in der Regel noch ein zweiter, herkömmlicher PCR-Test gemacht. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin.
Was passiert bei einem negativen Testergebnis?
Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie eine Bestätigung der Testung unter Angaben Ihrer persönlichen Kontaktdaten (zum Nachweis gegenüber Dritten) und der Gültigkeit des Testergebnisses zu Ihrer individuellen Verwendung.
Was passiert bei einem ungültigen Testergebnis?
Sollte Ihr Testergebnis ungültig sein, haben Sie die Möglichkeit den Testvorgang kostenfrei zu wiederholen. Dafür wird dann entsprechend ein neues Abstrich-Set verwendet.
Darf ich mit einem negativen Testergebnis reisen?
Bitte informieren Sie sich dafür immer in dem jeweiligen Land, in das Sie einreisen möchten und ggfs. auch bei der Fluggesellschaft und dem Hotel, in das Sie einchecken möchten. Die Corona-Bestimmungen sind weltweit verschieden. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests.
Wird ein negatives Testergebnis nach Einreisen aus Risikogebieten anerkannt?
Das Bundesministerium für Gesundheit akzeptiert sowohl PCR-Tests als auch die Corona-Antigen-Schnelltests als Testnachweis. Zur Sicherheit wenden Sie sich jedoch bestenfalls an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt kann Sie bis zu zehn Tage nach Einreise aus einem Risikogebiet dazu auffordern, einen der Tests durchzuführen und das Ergebnis nachzuweisen. Der Nachweis kann in Papierform oder in einem elektronischen Dokument (in deutscher, englischer oder französischer Sprache) vorgelegt werden.
Wie kann ich mich generell schützen?
Befolgen Sie die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI), insbesondere die AHA+C+L Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, medizinische Maske tragen, Corona-Warn-App nutzen und regelmäßig Lüften